Das beauftragte Management teilt mit, dass die vertraglich vereinbarten Arbeiten zur Errichtung der Breitbandversorgung in Markt Oberschwarzach zum 27.10.2017 abgeschlossen wurden.
Die Ortsteile sind an den Netzknoten Oberschwarzach - Gerolzhofen (Vorwahlbereich 09382 AsB 1), Oberschwarzach - Wiesentheid (Vorwahlbereich 09383 AsB 1) und Oberschwarzach - Ebrach (Vorwahlbereich 09553 AsB 1) angeschlossen. Um die Breitbandversorgung in Markt Oberschwarzach zu verbessern, wurde, wie vertraglich vereinbart, das Erschließungsgebiet mit FTTC ausgebaut.
Im Rahmen des FTTC-Netzausbaus wurde zu den Kabelverzweigern (KVz) Vorwahlbereich 09382 AsB 1 - A513 (A13), A514 (A14), A516 (A16), A528 (A28), A550 (A50), A560 (A60), A561 (A61), A565 (A65) Vorwahlbereich 09383 AsB 1 - A530 (A30), Vorwahlbereich 09553 AsB 1 - A507 (A7), A807 (A307), A907 (A407, A607) Glasfaserkabel verlegt, MSAN-Outdoor-Technik in den Multifunktionsgehäusen installiert und die Anbindung an das lP-Backbone der Telekom hergestellt, sowie die entsprechend notwendigen Montage- und Schaltarbeiten durchgeführt.
Mit dem Ausbau wurden im FTTC Erschließungsgebiet die vertraglich vereinbarten Bandbreiten realisiert. Auch Gebiete außerhalb des Erschließungsgebietes von dem Bereitbandausbau sollten profitieren, wenn auch ggf. mit geringeren Bandbreiten als im Erschließungsgebiet selbst. Die durch diesen Ausbau insgesamt - auch außerhalb des Erschließungsgebietes - realisierte Breitbandversorgung stellt sich nach dem Ergebnis der Qualitätsprüfung des Anbieters wie folgt dar:Mindestens 50 MBit/s Download 78 Gebäude, mindestens 30 MBit/s Download 494 Gebäude
Die derzeit angebotenen Produkte und Tarifmodelle inkl. detaillierter Leistungsbeschreibung können im Internet unter den folgenden links eingesehen werden: Zum IP-basierten Anschluss, zu den Komplettpaketen, zu Entertain.
Die durch die Baumaßnahmen realisierten Bandbreiten werden im Breitbandatlas des Bundes technologieneutral in 250 Meter großen Rastern dargestellt (mit halbjährigen Aktualisierungen).
Die Telekom bietet wie vertraglich vereinbart auch anderen Anbietern diskriminierungsfrei einen Zugang zum neuen Breitbandnetz an. Voraussetzung für dessen Nutzung ist allerdings, dass dafür die anderen Anbieter die technischen Voraussetzungen erfüllen.
(Stand November 2017)
Kooperationsvertrag.pdf: (siehe unten unter Downloads auf dieser Seite)
Bekanntmachung der Marktgemeinde Oberschwarzach bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung.pdf: (siehe unten unter Downloads auf dieser Seite)
Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR)
Die Gemeinde Oberschwarzach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum 24.08.2015 einen Teilnahmeantrag abzugeben.
Darstellung des Ausbaugebiets
PDF Oberschwarzachausbau: (siehe unten unter Downloads auf dieser Seite)
Bekanntmachung
Bekanntmachung.pdf: (siehe unten unter Downloads auf dieser Seite)
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Oberschwarzach im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Ergebnis
PDF Ergebnis: (siehe unten unter Downloads auf dieser Seite)
Vorliegende Angaben zum Eigenausbau von Netzbetreibern wurden anhand der Kriterien der Breitbandrichtlinie vom Gemeinderat nicht berücksichtigt.
Darstellung nach der Markterkundung
PDF Oberschwarzachnachher: (siehe unten unter Downloads auf dieser Seite)
(siehe unten unter Downloads auf dieser Seite "Markterkundung Bekanntmachung.pdf")
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Marktgemeinde Oberschwarzach gemäß Nr. 4.3 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Ausbaugebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Marktgemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
(siehe unten unter Downloads auf dieser Seite "oberschwarzachmv.pdf")
Download
(Mbit/s)
<=15 Mbit/s
> 15 Mbit/s bis
< 30 Mbit/s
>=30 Mbit/s
Ja
Nein
z.T.
Schönaich
x
Oberschwarzach
Siegendorf
Breitbach
Kammerforst
Handthal
Düttingsfeld
Mutzenroth
Wiebelsberg
hat die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen erfasst und ein vorläufiges Ausbaugebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) besteht.
Ansprechpartner ist:
1. Bürgermeister
Manfred Schötz Handthaler Straße 9 97516 Oberschwarzach
e-Mail: info@oberschwarzach.de Tel. 09382/31380 Fax 09382/314441
Die Angebote sind zu richten an:
Manfred Schötz
Handthaler Straße 9 97516 Oberschwarzach